gesetzlicher Betreuer – Wirkungskreise

Wir nehmen zu unserem Fall hier folgendes an: Karl ist zwischenzeitlich eingezogen auf der therapeutischen Wohngruppe.  Nach ein paar Monaten verschlechtert sich sein Zustand extrem. Er kommt in eine manische Phase und haut ab aus der Einrichtung.

Eine Vermissten-Meldung wird ausgegeben. Die Polizei ist informiert. Bekannt ist im Vorfeld auch, dass er in seiner Manie häufig teure Dinge einkauft, bestellt, aber dann nicht bezahlt. Auch der allgemeine Umgang mit Geld ist schwierig, da er irgendwie wenig Bezug zur Wertschätzung des Geldes hat. Karl ist außerdem bereits hoch verschuldet.

Wie bekommt man einen gesetzlichen Betreuer und wozu ist das gut? Und wer beantragt den und wo?
Nehmen wir weiter in unserem Falle an, dass im Vorfeld als es schon bekannt war, die Leitung der Wohngruppe mit Karl über das Problem seiner Finanzen gesprochen hat. Die Betreuerin bittet Karl persönliche und handschriftlich einen Brief ans örtliche Amtsgericht zu schreiben, dass er gerne, dass er gerne einen gesetzlichen Betreuer hätte. Dem wird nach einiger Zeit stattgegeben. Die Wohneinrichtung bekommt dann vom Gericht einen Betreuungsausweis zugesendet. In dem Betreuungsausweis ist der Name des gesetzlichen Betreuers sowie der Wirkungskreis, also das Aufgabengebiet eingetragen. 
Im nachfolgenden sind hier die 6 wichtigsten Wirkungsgrade der Betreuungaufgeführt. In unserem Falle nehmen wir an, dass der gesetzliche Betreuer, den Wirkungskreis, Vermögen und Gesundheit übernommen hat. 
Punkt 1: Gesundheit und Heilbehandlungen
Punkt 2 : Aufenthalt
Punkt 3 : Vermögen
z. B. Führung eines Girokontos
oder Verwaltung des Sparvermögens
oder Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen (z.B. Befreiung von Zuzahlung zu Arzneimitteln, Wohngeldantrag, Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, Rentenantrag uvm.)
Punkt 4:  Vertretung vor Behörden
Punkt 5: Vertretung bei Wohnungsangelegenheiten
Punkt 6: Vertretung bei Postangelegenheiten